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Ausgabe 2-2009
Gesundheitspolitik
Beiträge für die Krankenversicherung ab 2010 steuerfrei
Arbeitnehmer (und Selbstständige) können ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2010 voll von der Steuer absetzen (ausgenommen sind Zusatzversicherungen und Wahltarife). Dies sieht das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz vor, das im Juni vom Bundestag beschlossen wurde. Mit dem Januargehalt 2010 machen sich diese Neuregelungen erstmals bemerkbar. Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden dann pauschal in die Lohnsteuerberechnung einbezogen – das monatliche Nettoeinkommen erhöht sich entsprechend.
Gesetz gilt noch nicht für 2008 und 2009
Bislang sind die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung nur stark eingeschränkt steuerlich absetzbar. Das wird für die Jahre 2008 und 2009 auch so bleiben. Arbeitnehmer, Rentner und Beamte können hier Vorsorgeaufwendungen (ausgenommen Altersvorsorge) bis zu 1.500 Euro steuermindernd geltend machen, Selbstständige bis 2.400 Euro.